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Schweizerischer
Fachrat für
Zahnmedizin

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Der Vorstand

Zusammensetzung

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

- dem Präsidenten
- dem Vizepräsidenten
- dem Generalsekretär des Fachrates
- den Vertretern der zahnmedizinischen Fachgesellschaften in der Schweiz

Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen teil:

- der Leiter der Geschäftsstelle
- die Vertreterin des Weiterbildungsausschusses der BAG

Der Generalsekretär des Fachrates ist gegenwärtig der Leiter der Geschäftsstelle. Er nimmt diese Funktion zusätzlich zu seiner Leitungsaufgabe in der Geschäftsstelle wahr.


Aufgaben und Kompetenzen

Der Vorstand ist das leitende Organ des Schweizerischen Fachrates für Zahnmedizin. Er bereitet die Beschlüsse der Delegiertenversammlung vor und sorgt für deren Vollzug. Er vertritt den Fachrat gegen aussen.

In seine Kompetenz fallen alle Geschäfte, die nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ vorbehalten sind, u.a.:

a) Festlegung der Organisationsstruktur des
Schweizerischen Fachrates für Zahnmedizin, der
Arbeitsbereiche und der Zeichnungsberechtigung
b) Bestellung einer Geschäftsleitung
c) Einsatz von Arbeits- und Projektgruppen
d) Festlegung der mittel- und langfristigen Planungsziele
e) Genehmigung der Konzepte und Aktionspläne
f) Pflege der Beziehungen zu Mitgliedsgesellschaften,
in- und ausländischen Behörden, Organisationen und
privaten Stellen
g) Erlass von Reglementen
h) Ernennung von Vertretern des Schweizerischen
Fachrates für Zahnmedizin in andere Organisationen
und Gremien.

Der Vorstand kann die interne Organisation in einem Geschäftsreglement regeln.