Der Vorstand
Zusammensetzung
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
| - |
dem
Präsidenten |
| - |
dem
Vizepräsidenten |
| - |
dem
Generalsekretär des Fachrates |
| - |
den
Vertretern der zahnmedizinischen Fachgesellschaften in
der Schweiz |
Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen teil:
| - |
der
Leiter der Geschäftsstelle |
| - |
die
Vertreterin des Weiterbildungsausschusses der BAG |
Der Generalsekretär des Fachrates ist gegenwärtig
der Leiter der Geschäftsstelle. Er nimmt diese
Funktion zusätzlich zu seiner Leitungsaufgabe
in der Geschäftsstelle wahr.
Aufgaben und Kompetenzen
Der Vorstand ist das leitende Organ des
Schweizerischen Fachrates für Zahnmedizin. Er bereitet
die Beschlüsse der Delegiertenversammlung vor und sorgt
für deren Vollzug. Er vertritt den Fachrat gegen aussen.
In seine Kompetenz fallen alle Geschäfte,
die nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ vorbehalten
sind, u.a.:
| a) |
Festlegung
der Organisationsstruktur des
Schweizerischen Fachrates für
Zahnmedizin, der
Arbeitsbereiche und der Zeichnungsberechtigung |
| b) |
Bestellung
einer Geschäftsleitung |
| c) |
Einsatz von
Arbeits- und Projektgruppen |
| d) |
Festlegung
der mittel- und langfristigen Planungsziele |
| e) |
Genehmigung
der Konzepte und Aktionspläne |
| f) |
Pflege der
Beziehungen zu Mitgliedsgesellschaften,
in- und ausländischen Behörden, Organisationen
und
privaten Stellen |
| g) |
Erlass von
Reglementen |
| h) |
Ernennung
von Vertretern des Schweizerischen
Fachrates für Zahnmedizin in andere Organisationen
und Gremien. |
Der Vorstand kann die interne Organisation
in einem Geschäftsreglement regeln.
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